Mit dem Ambulanten Pflegedienst Jens Rößler GmbH begann unsere Arbeit aus Leidenschaft für den Menschen. Im Radius von rund 10 Kilometern rund um Kelbra ist unser fachkundiges Pflegeteam von rund 15 engagierten und kompetenten Pflegefachkräften und Pflegekräften seitdem für Sie da.
1. PFLEGELEISTUNGEN NACH SGB V
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Hierbei sind auch Pflegedienstleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) geregelt.
Pflegedienstleistungen nach SGB V umfassen die ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, bei der pflegebedürftige Personen in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden. Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Grundpflege (Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandswechsel)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen)
- Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst (zur Überprüfung der Pflegesituation)
- Verhinderungspflege (z.B. wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder verhindert ist)
- Palliativversorgung (spezialisierte Pflege für schwerstkranke und sterbende Menschen)
Die Kosten für die Pflegedienstleistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die pflegebedürftige Person einen entsprechenden Pflegegrad hat und die Leistungen von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Ein Eigenanteil kann jedoch je nach Umfang der Leistungen anfallen.
2. PFLEGELEISTUNGEN NACH SGB XI
Die Pflegeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) umfasst verschiedene Leistungen, die Menschen in Anspruch nehmen können, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf Pflege angewiesen sind.
Zu den Pflegeleistungen nach SGB XI gehören insbesondere:
- Pflegegeld: Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, können Pflegegeld erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen.
- Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige können ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, die ihnen Sachleistungen wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität erbringen.
- Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige können auch in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreut werden, um ihre Angehörigen zu entlasten.
- Kurzzeitpflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind oder eine Erholungspause benötigen, kann der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden.
- Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen, können Pflegebedürftige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
- Vollstationäre Pflege: Wenn eine ambulante Pflege nicht mehr ausreichend ist, kann der Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Die Leistungen nach SGB XI müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und stehen grundsätzlich allen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zur Verfügung, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind.
Was bedeutet das für Sie?
Mit unserer Rundum-Pflege bekommen Sie von uns alle gewünschten Leistungen aus einer Hand. Wer zunächst unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte, kann später bei Bedarf in die Seniorenwohngemeinschaft „Rothenburgblick“ ziehen und das beruhigende Gefühl genießen, dass sich sein vertrautes Pflegeteam nun im gleichen Gebäude befindet. So bleiben gewachsene Kontakte bestehen und unser kurzer Draht ermöglicht einfache Lösungen zum Wohl unserer Klienten.
nach SGB V vom Arzt verordnete Maßnahmen wie: Medikamentengabe, Insulininjektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Überwachung der parenteralen Ernährung
nach SGB XI
pflegerische Maßnahmen wie Grundpflegen, Lagern und Betten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Darm- und Blasenentleerung
Übernahme und Hilfestellung bei der Bewältigung anfallender Aufgaben im Haushalt, Reinigung des genutzten Wohnumfeldes über Entlastungsleistungen §45b, SGB XI (Pflegeleistungen) oder Privat
Übernahme und Hilfestellung bei der Bewältigung anfallender Aufgaben im Haushalt, Reinigung des genutzten Wohnumfeldes über Entlastungsleistungen §45b, SGB XI (Pflegeleistungen) oder Privat
zur Entlastung von pflegenden Angehörigen wie Spaziergänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufe usw. (kein Fahrdienst)
Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 viertel- bzw. halbjährlich je nach Pflegegrad
Unterstützung bei Pflegeanträgen
Terminvereinbarung unter: 034651 / 55 85 40
Jeder Pflegebedürftige hat mtl. Anspruch auf 125,00 €
Entlastungsbetrag
Unsere Leistungen:
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Beratung
Wir erstellen Ihnen im Rahmen unserer unentgeltlichen Pflegekostenberatung eine individuelle Pflegekostenberechnung.
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Pflege
Alten- und Krankenpflege, Behandlungspflege, 24h Intensivpflege, Palliativpflege, Wohngemeinschaften und vieles mehr…
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Vermittlung
von Essen auf Rädern, Hilfsmitteln oder Friseur. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegekassen, Krankenkassen, als Eigenleistung oder über die Sozialagentur.